AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von pierre griese ®
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, die über unseren Online-Shop erfolgen, sowie für massgefertigte Möbel und Bauprodukte, die für Architekten und Baustellen angefertigt werden. Die AGB gelten auch für Dienstleistungen wie Beratungen, planerische Darstellungen und Zeichnungen, die von pierre griese ® angeboten werden.
2. Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald die Bestellung im Online-Shop durch uns bestätigt wird. Massanfertigungen und Sonderanfertigungen werden nach Auftragserteilung individuell für den Kunden gefertigt.
3. Zahlungsmöglichkeiten
Folgende Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung:
Vorauszahlung
Zahlung auf Rechnung
PayPal
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von pierre griese ®
4. Eigentumsvorbehalt
Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, die Ware zurückzufordern.
5. Versand und Lieferkosten
Wir liefern innerhalb der Schweiz. Ab einem Warenwert von 150 CHF sind die Versandkosten frei; darunter fallen zusätzliche Versandkosten an, die im Bestellprozess angezeigt werden.
6. Widerrufsrecht und Rücksendungen
Kunden können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware vom Kauf zurücktreten. Rücksendekosten sind vom Kunden zu tragen.
7. Datenschutz
Ihre Daten werden ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung verwendet und vertraulich behandelt.
8. Haftung
Wir haften nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen unsererseits zurückzuführen sind.
9. Besonderheiten des Materials Beton
Unsere Betonprodukte werden in unserer Betonmanufaktur grösstenteils von Hand gefertigt und garantieren höchste Sorgfalt und Qualität. Um Missverständnisse zu vermeiden, beachten Sie bitte folgende Eigenschaften von Beton: Beton ist ein Naturwerkstoff mit lebendiger Struktur, der für Innen- und Aussenbereiche geeignet ist. Die Oberfläche ist nicht schnittfest und kann bei stehenden Flüssigkeiten Flecken bilden. Solche Gebrauchsspuren sind Teil des einzigartigen Erscheinungsbildes. Die Betonoberflächen werden unsichtbar imprägniert und entwickeln über die Jahre eine natürliche Patina. Imprägnierter Beton kann nicht nachträglich beschichtet werden, und entstandene Flecken sind dauerhaft.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Solothurn, Schweiz. Es gilt das Schweizer Recht.
Zusätzliche Hinweise
Die Oberfläche unserer Betonprodukte kann durch Schnitte und Abnutzung beschädigt werden, solche Gebrauchsspuren unterstreichen die Individualität jedes Stücks.